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Allgemeine Geschäftsbedingungen der ESGE Grabstein GmbH für Verbraucher

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der ESGE Grabstein GmbH für Verbraucher

Allen Lieferungen und Leistungen der ESGE Grabstein GmbH an Verbraucher liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.

§ 1 Angebot und Auftragsbestätigung
Die Darstellung unserer Produkte auf den Internetseiten und in den Programmen der ESGE Grabstein GmbH stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ oder Unterzeichnung und Zugang der Bestellung bei ESGE Grabstein GmbH gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb bzw. dem Bestellschein enthaltenen Waren ab. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Rechnungsstellung oder gesonderten Auftragsbestätigung zustande. Die Annahme der Bestellung erfolgt im übrigen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Hersteller in Drittländern und der möglichen Einfuhr.
Von uns erstellte Angebote sind zwei Wochen verbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
Alle Farb-, Gewichts- und Maßangaben sowie bildliche und zeichnerische Darstellungen in unserem gesamten Angebot sind als näherungsweise Werte anzusehen. Es wird nur die Ähnlichkeit mit der Darstellung geschuldet. Das gilt auch für Bestellangaben im Warenkorb, in den Bestell- und Auftragsbestätigungen sowie in der Rechnung nebst den jeweiligen Anlagen. Insbesondere die angegebene Dicke eines Artikels kann u.U. bis zu +/- 10 % abweichen.

§ 2 Lieferzeit
Werden die von ESGE Grabstein GmbH angegebenen oder mit ihr vereinbarten Lieferfristen um mehr als sechs Wochen überschritten, hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist zu setzen, die wegen der Dauer der dem Kunden bekannten Seefracht mindestens weitere sechs Wochen betragen muss. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann er durch Erklärung in Textform vom Vertrag zurücktreten. Der Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Verzugs oder Unmöglichkeit ist im Falle leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des Kaufpreises beschränkt und umfasst lediglich den Ersatz des unmittelbaren Schadens.
Unvorhergesehene Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Krieg, Unruhen und Lieferstörungen, die ihre Ursache in allgemeinen Handelsbeschränkungen im Handel mit den Herstellerländern haben, berechtigen ESGE Grabstein GmbH zum Rücktritt vom Vertrag. Die Ansprüche des Kunden sind in diesem Fall auf die Erstattung des Kaufpreises beschränkt. In diesem Fall ist ESGE Grabstein GmbH verpflichtet, den Kunden unverzüglich hierüber zu informieren und Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten.

§ 3 Preise, Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
Die auf den Internetseiten und in den Programmen der ESGE Grabstein GmbH angegebenen Preise sind freibleibend bis zum Zustandekommen des Vertrages.
Befindet sich der Kunde mit vereinbarten Teilzahlungen in Verzug oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist ESGE Grabstein GmbH berechtigt, die Schlussrechnung bereits vor Lieferung bzw. Fertigstellung der Leistung fällig zu stellen und Vorauszahlung aller fälligen Beträge zu verlangen.

§ 4 Transport
Im Falle der Selbstabholung von einem von ESGE Grabstein GmbH genannten Lager sind nur die ersten 3 Lagertage ab Mitteilung des dortigen Wareneingangs in der berechneten Pauschale enthalten. Darüber hinausgehende Kosten hat der Kunde zu tragen und auf Anforderung unmittelbar an das Speditions- bzw. Logistikunternehmen zu entrichten.
Im Falle der Anlieferung unmittelbar an eine vom Kunden genannte Adresse geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Transportunternehmer nach Ankunft den Entladevorgang abgeschlossen hat. Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür geltenden Fristen zu beanstanden. Die Prüfung auf Bruch und Diebstahl während des Transportes sowie auf Vollständigkeit der Lieferung ist so rechtzeitig vorzunehmen, dass Beanstandungen dem Frachtführer vor Abfahrt gemeldet und auf dem Frachtbrief vermerkt werden können. Die Ware ist auch im Falle von Beanstandungen abzunehmen, es sei denn, der Kunde führt telefonisch kurzfristig eine anderweitige Regelung mit der ESGE Grabstein GmbH herbei, die auf dem Frachtbrief zu vermerken und vom Frachtführer zu bestätigen ist.
Mehrkosten wegen einer Änderung der Lieferadresse nach Vertragsabschluss oder wegen vom Kunden verursachter Verzögerung der Entladung oder Ablieferung, insbesondere aufgrund von Standzeiten, erneuten oder längeren Anfahrten und Zwischenlagerung, trägt der Kunde.
Die Lieferung erfolgt während der normalen Geschäftszeiten oder nach Vereinbarung. ESGE Grabstein GmbH ist nicht verantwortlich für eventuelle Verspätungen durch den Frachtführer.

§ 5 Gewährleistung, Haftung, Reklamationen
Die ESGE Grabstein GmbH schuldet die Lieferung einwandfreier Waren gemäß der Beschreibung in der Auftragsbestätigung.
Die ESGE Grabstein GmbH ist bei Mängeln seiner Leistung zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde mindern oder, wenn nicht eine Bauleistung der Gegenstand der Mängelhaftung ist, vom Vertrag zurücktreten.
Alle Angaben der ESGE Grabstein GmbH zum Aussehen und zur Beschaffenheit der angebotenen Steinsorten und der daraus gefertigten Produkte sind unverbindlich und zeigen nur allgemein das Aussehen des Steines und des fertigen Produktes. Auch Handmuster können niemals alle Unterschiede in Farbe, Zeichnung und Gefüge in sich vereinigen. Für die bei Naturstein je nach Steinsorte vorkommenden Farbunterschiede, Einschlüsse, Trübungen, Farbveränderungen, Tupfen, Poren, Striemen und andere natürliche Eigenschaften wird keine Haftung übernommen. Der Kunde hat mit allen Wechselfällen zu rechnen, die bei Naturstein vorkommen. Sie stellen keinen Reklamationsgrund dar. Dies gilt auch für branchenübliche Reparaturen einzelner Stücke.
Setzt der Kunde wegen eines Mangels der Leistung eine Nachfrist, so ist diese im Hinblick auf die Seefracht für Ersatzbeschaffung nur angemessen, wenn sie mindestens sechs Wochen beträgt.
Die Haftung der ESGE Grabstein GmbH wegen der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung der ESGE Grabstein GmbH wegen der schuldhaften Verletzung vertraglicher Hauptpflichten sowie wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften und der Haftung bei Personenschäden bleibt unberührt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt, Eigentums- und Urheberrecht
Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der Musterfirma. Mit Bezahlung der letzten Rate geht das Eigentum an der Ware ohne weiteres auf den Kunden über. Der Kunde verpflichtet sich, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises weder durch Verkauf, Verpfändung, Vermietung, Verleihung oder in sonstiger Weise über die Ware zu verfügen.
ESGE Grabstein GmbH behält sich das Eigentums- und Urheberecht an von ihr angefertigten Entwürfen, Abbildungen und Zeichnungen vor. ESGE Grabstein GmbH ist ferner berechtigt, Fotos von angefertigten Produkten zu machen und nach ihrer Wahl zu veröffentlichen oder Dritten zugänglich zu machen.

ESGE Grabstein GmbH, Stand 01/2015

Allgemeine technische Hinweise, Produktmerkmale

Je nach gewählter Steinsorte und Oberflächenbearbeitung bestehen erhebliche Unterschiede beim Pflege-  und Reinigungsaufwand. Aufwändig sind hier insbesondere Weichgesteine, wie z.B. Marmor, Kalkstein, Sandstein oder Tonschiefer. Ohne Imprägnierung entwickelt sich eine Patina, die durchaus gewünscht sein kann. Eine gegebenenfalls gewünschte Imprägnierung ist daher gesondert zu beauftragen.

Bei der Fundamentierung einer Grabanlage wird u.a. zwischen Tief- und Flachgründung unterschieden. Standardmäßig wird aus Kostengründen eine Flachgründung nach den einschlägigen Vorschriften, insbesondere der TA-Grabmal, ausgeführt, die in aller Regel ausreicht. Eine absolute Sicherheit gegen Setzungen aufgrund der Bodenbeschaffenheit, die grundsätzlich im Risikobereich des Kunden liegt, kann mit einer Flachgründung nicht erreicht werden. Eine ggf. gewünschte Tiefgründung ist gesondert zu beauftragen. Für den Fall, dass eine Tiefgründung zwingend erforderlich ist oder von der Friedhofsverwaltung verlangt wird, weist ESGE Grabstein GmbH den Kunden darauf hin.

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