Allgemeine Geschäftsbedingungen
der ESGE Grabstein GmbH für Verbraucher
Allen Lieferungen und Leistungen der ESGE Grabstein
GmbH an Verbraucher liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.
§ 1 Angebot und Auftragsbestätigung
Die Darstellung unserer Produkte auf
den Internetseiten und in den Programmen der ESGE Grabstein GmbH stellt kein
rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.
Durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ oder Unterzeichnung und
Zugang der Bestellung bei ESGE Grabstein GmbH gibt der Kunde eine verbindliche
Bestellung der im Warenkorb bzw. dem Bestellschein enthaltenen Waren ab. Der
Kaufvertrag kommt mit unserer Rechnungsstellung oder gesonderten Auftragsbestätigung
zustande. Die Annahme der Bestellung erfolgt im übrigen unter dem Vorbehalt der
rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Hersteller in Drittländern und der
möglichen Einfuhr.
Von uns erstellte Angebote sind zwei Wochen verbindlich, soweit nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
Alle Farb-, Gewichts- und Maßangaben sowie bildliche und zeichnerische
Darstellungen in unserem gesamten Angebot sind als näherungsweise Werte
anzusehen. Es wird nur die Ähnlichkeit mit der Darstellung geschuldet. Das gilt
auch für Bestellangaben im Warenkorb, in den Bestell- und Auftragsbestätigungen
sowie in der Rechnung nebst den jeweiligen Anlagen. Insbesondere die angegebene
Dicke eines Artikels kann u.U. bis zu +/- 10 %
abweichen.
§ 2 Lieferzeit
Werden die von ESGE Grabstein GmbH
angegebenen oder mit ihr vereinbarten Lieferfristen um mehr als sechs Wochen
überschritten, hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist zu setzen, die wegen der
Dauer der dem Kunden bekannten Seefracht mindestens weitere sechs Wochen
betragen muss. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann er durch Erklärung in Textform vom Vertrag zurücktreten. Der Anspruch des Kunden auf Schadenersatz
wegen Verzugs oder Unmöglichkeit ist im Falle leichter Fahrlässigkeit auf
höchstens 10% des Kaufpreises beschränkt und umfasst lediglich den Ersatz des unmittelbaren
Schadens.
Unvorhergesehene Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Krieg, Unruhen und
Lieferstörungen, die ihre Ursache in allgemeinen Handelsbeschränkungen im
Handel mit den Herstellerländern haben, berechtigen ESGE Grabstein GmbH zum
Rücktritt vom Vertrag. Die Ansprüche des Kunden sind in diesem Fall auf die
Erstattung des Kaufpreises beschränkt. In diesem Fall ist ESGE Grabstein GmbH
verpflichtet, den Kunden unverzüglich hierüber zu informieren und Gegenleistungen
des Kunden unverzüglich zu erstatten.
§ 3 Preise, Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
Die auf den Internetseiten und in den
Programmen der ESGE Grabstein GmbH angegebenen Preise sind freibleibend bis zum
Zustandekommen des Vertrages.
Befindet sich der Kunde mit vereinbarten Teilzahlungen in Verzug oder werden
Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist
ESGE Grabstein GmbH berechtigt, die Schlussrechnung bereits vor Lieferung bzw.
Fertigstellung der Leistung fällig zu stellen und Vorauszahlung aller fälligen
Beträge zu verlangen.
§ 4 Transport
Im Falle der Selbstabholung von einem
von ESGE Grabstein GmbH genannten Lager sind nur die ersten 3 Lagertage ab
Mitteilung des dortigen Wareneingangs in der berechneten Pauschale enthalten.
Darüber hinausgehende Kosten hat der Kunde zu tragen und auf Anforderung
unmittelbar an das Speditions- bzw. Logistikunternehmen zu entrichten.
Im Falle der Anlieferung unmittelbar an eine vom Kunden genannte Adresse geht
die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Transportunternehmer nach Ankunft
den Entladevorgang abgeschlossen hat.
Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen
innerhalb der dafür geltenden Fristen zu beanstanden. Die Prüfung auf Bruch und
Diebstahl während des Transportes sowie auf Vollständigkeit der Lieferung ist
so rechtzeitig vorzunehmen, dass Beanstandungen dem Frachtführer vor Abfahrt
gemeldet und auf dem Frachtbrief vermerkt werden können. Die Ware ist auch im
Falle von Beanstandungen abzunehmen, es sei denn, der Kunde führt telefonisch
kurzfristig eine anderweitige Regelung mit der ESGE Grabstein GmbH herbei, die
auf dem Frachtbrief zu vermerken und vom Frachtführer zu bestätigen ist.
Mehrkosten wegen einer Änderung der Lieferadresse nach Vertragsabschluss oder
wegen vom Kunden verursachter Verzögerung der Entladung oder Ablieferung,
insbesondere aufgrund von Standzeiten, erneuten oder längeren Anfahrten und Zwischenlagerung,
trägt der Kunde.
Die Lieferung erfolgt während der normalen Geschäftszeiten oder nach
Vereinbarung. ESGE Grabstein GmbH ist nicht verantwortlich für eventuelle
Verspätungen durch den Frachtführer.
§ 5 Gewährleistung, Haftung, Reklamationen
Die ESGE Grabstein GmbH schuldet die
Lieferung einwandfreier Waren gemäß der Beschreibung in der Auftragsbestätigung.
Die ESGE Grabstein GmbH ist bei Mängeln seiner Leistung zunächst zur
Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde
mindern oder, wenn nicht eine Bauleistung der Gegenstand der Mängelhaftung ist,
vom Vertrag zurücktreten.
Alle Angaben der ESGE Grabstein GmbH zum Aussehen und zur Beschaffenheit der
angebotenen Steinsorten und der daraus gefertigten Produkte sind unverbindlich
und zeigen nur allgemein das Aussehen des Steines und des fertigen Produktes.
Auch Handmuster können niemals alle Unterschiede in Farbe, Zeichnung und Gefüge
in sich vereinigen. Für die bei Naturstein je nach Steinsorte vorkommenden
Farbunterschiede, Einschlüsse, Trübungen, Farbveränderungen,
Tupfen, Poren, Striemen und andere natürliche Eigenschaften wird keine Haftung
übernommen. Der Kunde hat mit allen Wechselfällen zu rechnen, die bei
Naturstein vorkommen. Sie stellen keinen Reklamationsgrund dar. Dies gilt auch
für branchenübliche Reparaturen einzelner Stücke.
Setzt der Kunde wegen eines Mangels der Leistung eine Nachfrist, so ist diese
im Hinblick auf die Seefracht für Ersatzbeschaffung nur angemessen, wenn sie
mindestens sechs Wochen beträgt.
Die Haftung der ESGE Grabstein GmbH wegen der Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Die Haftung der ESGE Grabstein GmbH wegen der
schuldhaften Verletzung vertraglicher Hauptpflichten sowie wegen des Fehlens
zugesicherter Eigenschaften und der Haftung bei Personenschäden bleibt
unberührt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt, Eigentums- und Urheberrecht
Die verkaufte Ware bleibt bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der Musterfirma. Mit Bezahlung
der letzten Rate geht das Eigentum an der Ware ohne weiteres auf den Kunden
über. Der Kunde verpflichtet sich, bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises weder durch Verkauf, Verpfändung, Vermietung, Verleihung oder in
sonstiger Weise über die Ware zu verfügen.
ESGE Grabstein GmbH behält sich das Eigentums- und Urheberecht an von ihr
angefertigten Entwürfen, Abbildungen und Zeichnungen vor. ESGE Grabstein GmbH
ist ferner berechtigt, Fotos von angefertigten Produkten zu machen und nach
ihrer Wahl zu veröffentlichen oder Dritten zugänglich zu machen.
ESGE Grabstein GmbH, Stand 01/2015
Allgemeine technische Hinweise, Produktmerkmale
Je nach gewählter Steinsorte und Oberflächenbearbeitung
bestehen erhebliche Unterschiede beim Pflege-
und Reinigungsaufwand. Aufwändig sind hier insbesondere Weichgesteine,
wie z.B. Marmor, Kalkstein, Sandstein oder Tonschiefer. Ohne Imprägnierung
entwickelt sich eine Patina, die durchaus gewünscht sein kann. Eine
gegebenenfalls gewünschte Imprägnierung ist daher gesondert zu beauftragen.
Bei der Fundamentierung einer Grabanlage wird u.a. zwischen Tief- und Flachgründung unterschieden. Standardmäßig
wird aus Kostengründen eine Flachgründung nach den einschlägigen Vorschriften,
insbesondere der TA-Grabmal, ausgeführt, die in aller Regel ausreicht. Eine
absolute Sicherheit gegen Setzungen aufgrund der Bodenbeschaffenheit, die
grundsätzlich im Risikobereich des Kunden liegt, kann mit einer Flachgründung
nicht erreicht werden. Eine ggf. gewünschte Tiefgründung ist gesondert zu
beauftragen. Für den Fall, dass eine Tiefgründung zwingend erforderlich ist
oder von der Friedhofsverwaltung verlangt wird, weist ESGE Grabstein GmbH den
Kunden darauf hin.